Tipps und Wissenswertes
Definition zu: Check-up – Neuerungen
Ab 2019 haben bereits Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf die ärztliche Gesundheits-untersuchung. Bislang liegt die Altersgrenze der als Check-up 35 bekannten Leistung bei 35 Jahren.
Dafür werden aber auch die Intervalle angepasst: Im Alter zwischen 18 und 35 Jahren kann einmalig eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden, ab einem Alter von 35 Jahren dann nur noch alle drei statt bislang alle zwei Jahre.
Neuerungen in der Praxis
Umfang: Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Zusätzlich wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden.
Erhebung von Risiken: Mittels Risk-Charts sollen kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann.
Auch Risikofaktoren für onkologische Erkrankungen sollen erhoben werden; insbesondere geht es hierbei um eine gegebenenfalls bestehende familiäre Belastung.
Arzt als Motivator: Ergänzt wurde zudem die Vorgabe, dass der Impfstatus zu überprüfen ist. Je nach Impfstatus soll der Arzt gezielt zur Nachimpfung motivieren.
Zudem sollen Versicherten, die eine familiäre Belastung insbesondere mit Brustkrebs, Darmkrebs und Hautkrebs haben, über das möglicherweise erhöhte Erkrankungsrisiko aufgeklärt und auf das Angebot bestehender Krebsfrüherkennungs-untersuchungen aufmerksam gemacht werden.
Auf diese soll künftig auch auf anderen Wegen verstärkt hingewiesen werden. So sollen gesetzlich Versicherte ab Juli 2019 regelmäßig ab dem 50. Lebensjahr schriftlich zur Früherkennungs-untersuchung auf Darmkrebs eingeladen werden und eine einheitliche Versicherteninformation erhalten.
Wie bisher können immunologische Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) und Koloskopien in Anspruch genommen werden. Da Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Darmkrebs-Risiko haben, wird eine Darmspiegelung Männern künftig bereits ab 50 Jahren angeboten und nicht wie bisher ab 55. Jährlich Anspruch auf den Stuhltest sollen Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben.
Die Versicherten haben zudem insgesamt Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, Frauen wie bisher ab 55. Zwischen diesen Koloskopien müssen mindestens zehn Jahre liegen. Wird das Angebot erst ab 65 Jahren wahrgenommen, hat man nur Anspruch auf eine Spiegelung.
Entscheiden sich Versicherte gegen eine Darmspiegelung, haben sie ab 55 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Test auf Blut im Stuhl. Bei auffälligen Stuhltests können sie zur Abklärung zusätzlich eine Spiegelung machen lassen.
Nach der ersten Einladung zur Früherkennung sollen die Versicherten erneut mit 55, 60 und 65 Jahren die entsprechende Post von ihrer jeweiligen Krankenkasse bekommen. Mit im Briefumschlag soll ausführliches Info-Material liegen.
Quelle: hausarzt.digital